Der Umgriff für den Bebauungsplan Nr. 56 für W6 Seewinkel basiert auf dem seit 1984 für Poing gültigen Flächennutzungsplan und einem 2007 durchgeführten städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb.
Nach dem aktuellen Planungsstand sind für den Seewinkel 10 Prozent der Geschossfläche als Sozialwohnungen im Geschosswohnungsbau, 5 Prozent der Geschossfläche als frei finanzierter Geschosswohnungsbau, 75 Prozent der Geschossfläche als Baugrundstücke für Eigentumsmaßnahmen und 10 Prozent der Geschossfläche als Einheimischenmodell vorgesehen. Eine Realteilung der Grundstücke ist grundsätzlich möglich.
Derzeit ist der Bebauungsplan Nr. 56 vom Gemeinderat noch nicht verabschiedet. Die Entscheidung wird im Frühjahr 2013 erwartet. Im Anschluss erfolgt die Erschließung der Straßen, Quartiersplätze und künftigen Baufelder sowie die Entscheidung, welche Bauträger im Seewinkel Wohnraum schaffen werden. Danach kann mit dem Bau der Häuser begonnen werden.